Einhaltung/Umsetzung der geltenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

von Stephan Trapp

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung nochmals auf die geltende Erhaltungs- und Gestaltungssatzung hin, die Sie auf unserer Internetseite unter www.selzen.de/files/pdf/erhaltungssatzung.pdf einsehen können.
Wenn Sie an Ihren Häusern etwas verändern wollen oder renovieren/sanieren müssen, prüfen Sie bitte ab, ob Ihr Eigentum in den Bereich der Satzung fällt und ggf. ein Bauantrag gestellt werden muss. Das gilt auch, wenn Sie Altes in gleicher Form und Farbe durch Neues ersetzen wollen.
Gerne können Sie bei uns oder in der Bauabteilung der Verbandsgemeinde anfragen, um ganz sicher zu gehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Monja Seidel
-Ortsbürgermeisterin-

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