Verfügungen aufgrund der afrikanischen Schweinepest
von Stephan Trapp
Aufgrund eines Falles von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschein in Rüsselsheim gelten auch in der Gemarkung der Ortsgemeinde Selzen (Kreis Mainz-Bingen) ab 17.Juni 2024 laut unserem Jagdpächter B. Bläser die folgenden Regeln:
- Hunde müssen angeleint werden
- Kadaverfunde direkt melden (z.B. beim Jagdpächter, der Ortsverwaltung oder dem Kreis)
- nichts anfassen
- keine Lebensmittelreste (Picknick, Grillplatz, etc.) in der Gemarkung entsorgen, Abfälle mitnehmen und zuhause der Müllentsorgung zuführen
Für die Ortsgemeinde Selzen
S. Trapp
(3. Beigeordneter)